Private Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung, das Gegenstück zur gesetzlichen, ist eine sinnvolle Alternative zu dieser. Allerdings wird nicht jeder Bundesbürger in den Genuss der privaten Krankenversicherung kommen können, da hier gewisse Aufnahmevoraussetzungen erfüllt werden müssen.

Wichtigstes Kriterium, um in die private Krankenversicherung, kurz PKV, aufgenommen zu werden, ist das monatliche Einkommen. Erst wenn dieses bereits das dritte Jahr in Folge über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich. Unabhängig von der Höhe ihres Einkommens, können sich dagegen Selbstständige und Künstler in der privaten Krankenversicherung versichern. Für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst ist diese Art der Krankenversicherung ebenfalls eine sinnvolle Lösung. Denn durch die Beihilfestelle werden hier die Krankheitskosten in Höhe von 50 bis 80 % übernommen, so dass nur noch der Differenzbetrag abgesichert werden muss.

Während Arbeitgeber sich hälftig an den Kosten für die Private Krankenversicherung ihrer Angestellten beteiligen, übernimmt der Dienstherr der Beamten diese Kosten nicht. Arbeitgeber leisten allerdings auch nur bis zur Höchstgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung. Sinnvoll beim Abschluss der privaten Krankenversicherung ist auch eine Zusatzversicherung für das Krankentagegeld. Diese springt ein, wenn die sechswöchige Pflicht zur Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber verstrichen ist. Selbstständigen zahlt niemand diese sechs Wochen, deshalb ist es für diese noch sinnvoller und wichtiger, die Krankentagegeldversicherung mit abzuschließen. Dabei kann gewählt werden, wie hoch der tägliche Satz des Krankentagegeldes sein soll. Nach dessen Höhe richtet sich u. a. auch der zu entrichtende Beitrag.

Generell gilt jedoch bei der privaten Krankenversicherung, dass sich die monatlichen Beiträge nicht nach dem erzielten Einkommen, wie in der gesetzlichen Krankenversicherung richten, sondern vielmehr nach dem Eintrittsalter, dem Geschlecht und evtl. Vorerkrankungen. Eine genaue und ehrliche Angabe insbesondere der Vorerkrankungen ist hier oberstes Gebot, da die private Krankenversicherung sonst eine Leistung verweigern kann. Beispielsweise wenn im Krankheitsfall festgestellt wird, dass die Krankheit auf einer bereits vorhandenen Krankheit beruht, ist die Leistungszahlung in Gefahr. Werden diese Vorerkrankungen angegeben, erhöht sich unter Umständen der monatliche Beitrag, allerdings ist der Versicherer in diesem Fall auch verpflichtet, Zahlungen zu leisten. Weiter Informationen zum Basistarif finden Sie auf PKV.Name.